Trauregister aus Kurhessen und Waldeck - Band 5 Amt Homberg
Die vorliegende 3 Bände der Trauregister-Reihe fasst 18017 Trau-Einträge aus den Kirchenbüchern des ehemaligen Amtes Homberg in Hessen zusammen und bietet damit Familienforschern eine ideale Basis, die Herkunft einer Familie überregional zu erforschen.
Das Amt Homberg ging aus dem Gericht Vernagau – Sendberg hervor. Nach Gründung der Stadt Homberg 1231 wird die Verwaltung nach Homberg verlagert. Der erste 1273 bezeugte Amtmann ist Widekind von Holzheim. Die größte Ausdehnung erreichte das Amt wohl Mitte des 14. Jahrhunderts. Alle landgräflichen Orte des Gebietes zwischen der Grafschaft Ziegenhain, dem mainzischen Fritzlar und der Abtei Hersfeld scheinen vor Mitte des 14. Jahrhunderts einmal von dem Verwaltungsmittelpunkt Homberg abgehangen zu haben. Allerdings schon in den Amtsrechnungen von 1376 hat sich das Gebiet wieder verkleinert. Etliche Orte wurden den inzwischen entstandenen Ämtern Borken und Felsberg zugeordnet. Es gehört aber noch das Gericht am Spieß (im Salbuch von 1537 Gericht Frielendorf) mit den Orten Frielendorf, Spieskappel, Gebersdorf, Ebersdorf, Linsingen, Todenhausen, Leimsfeld, Obergrenzebach und Seigertshausen, sowie die landgräflichen Teile von Lanertshausen dazu. 1542 wurde dieses Gericht dem Amt Ziegenhain zugeteilt. Ebenso wurden um 1542 die Orte Ostheim und Dagobertshausen dem Amte Melsungen zugefügt. Danach blieb der Zustand des Amtes längere Zeit, von einigen Wechseln der Zuständigkeiten der Besitzer einiger Orte stabil. So kam nach Erlöschen derer von Wallenstein die Orte Wallenstein und die wallensteinischen Teile von Appenfeld und Hülsa dazu. Seit der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts sind Untergerichte bezeugt. Das Gericht am Spieß ging 1542 an das Amt Ziegenhain. Die folgende Aufzählung der Orte der Untergerichte bezieht sich auf das Jahr 1639. Das Gericht Vernika (Vernagau) mit den Orten Verna, Allendorf, Wernswig, Lützelwig und Sondheim. Das Gericht am Walde mit den Orten Remsfeld, Waßmuthshausen, Rodemann, Allmuthshausen, Hülsa, Appenfeld, Reddingshausen, Hof Baßfeld, Hergetsfeld, Welferode, Steindorf, Rückersfeld, Leuderode, Niederbeisheim, Holzhausen, Relbehausen und Schellbach. Das Hintergericht mit Mosheim, Sipperhausen, Dickershausen, Mörshausen. Das Gericht an der Efze mit den Orten Hebel, Mühlhausen, Mardorf, Berge, Caßdorf und Lendorf. Das Gericht auf der Schwalm: Wabern, Zennern, Uttershausen. Als adlige Dörfer zählten Ellingshausen, Wallenstein, Berndshausen, Oberbeisheim, Falkenberg, Völkershain, Rockshausen, Hombergshausen, Lembach und Roppershain. In dieser Form hatte das Amt bis zur großen Verwaltungsreform im Jahr 1821 Bestand und ging dann in den neu geformten Kreis Homberg über.
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Band 5.2
Band 5.3
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